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   OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 12 A 633/13   

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https://dejure.org/2013,14426
OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 12 A 633/13 (https://dejure.org/2013,14426)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29.05.2013 - 12 A 633/13 (https://dejure.org/2013,14426)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 12 A 633/13 (https://dejure.org/2013,14426)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer Direktzusage i.R.e. betrieblichen Altersversorgung als Einkommen für die Ermittlung des Elternbeitrags

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erteilung einer Direktzusage i.R.e. betrieblichen Altersversorgung als Einkommen für die Ermittlung des Elternbeitrags

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.2008 - 12 A 2866/07

    Übertragbarkeit von der im Steuerrecht entwickelten Rechtsprechung zum

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 12 A 633/13
    Dennoch fragt sich, ob bei der Einkommensermittlung im Elternbeitragsrecht ein Abstellen auf den Begriff des "Zufließens" - wie er im Einkommenssteuerrecht verstanden wird und dort in erster Linie zur Steuerung des Zeitpunktes dient, zu dem ein Vermögenszuwachs dem Grunde nach zu versteuern ist - nicht zu kurz greift, weil er kaum mit dem hergebrachten Ausgangspunkt der Einkommensermittlung im Elternbeitragsrecht, dass nämlich Maßstab für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen grundsätzlich das Einkommen als Summe der positiven Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 und 2 EStG ist (so auch § 5 Abs. 1 Satz 1 der hier maßgeblichen EBS), von der lediglich die Werbungskosten, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgekosten abzuziehen sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. November 2005 - 12 A 4219/02 -, Urteil vom 19. August 2008 - 12 A 2866/07 - siehe dazu, dass die fehlende Abziehbarkeit der Belastungen durch die Krankheits- und Altersvorsorge einen Einkommenszuschlag bei Beamten rechtfertigt: OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 12 A 1025/10 -, vereinbar sein dürfte.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.11.2005 - 12 A 4219/02

    Heranziehung der Eltern zur Leistung öffentlich-rechtlicher Beiträge zu den

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 12 A 633/13
    Dennoch fragt sich, ob bei der Einkommensermittlung im Elternbeitragsrecht ein Abstellen auf den Begriff des "Zufließens" - wie er im Einkommenssteuerrecht verstanden wird und dort in erster Linie zur Steuerung des Zeitpunktes dient, zu dem ein Vermögenszuwachs dem Grunde nach zu versteuern ist - nicht zu kurz greift, weil er kaum mit dem hergebrachten Ausgangspunkt der Einkommensermittlung im Elternbeitragsrecht, dass nämlich Maßstab für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen grundsätzlich das Einkommen als Summe der positiven Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 und 2 EStG ist (so auch § 5 Abs. 1 Satz 1 der hier maßgeblichen EBS), von der lediglich die Werbungskosten, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgekosten abzuziehen sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. November 2005 - 12 A 4219/02 -, Urteil vom 19. August 2008 - 12 A 2866/07 - siehe dazu, dass die fehlende Abziehbarkeit der Belastungen durch die Krankheits- und Altersvorsorge einen Einkommenszuschlag bei Beamten rechtfertigt: OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 12 A 1025/10 -, vereinbar sein dürfte.
  • BFH, 29.07.2010 - VI R 39/09

    Versagung rechtlichen Gehörs - Zukunftssicherungsleistungen

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 12 A 633/13
    Der Bundesfinanzhof hat insoweit in seinem Urteil vom 29. Juli 2010 - VI R 39/09 -, (BFH/NV 2010, 2296, juris) festgestellt:.
  • FG Niedersachsen, 16.02.2012 - 14 K 202/11

    Zufluss von Arbeitslohn bei Abschluss einer Zeitwertkonto-Vereinbarung mit einem

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 12 A 633/13
    vgl. Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 16. Februar 2012 - 14 K 202/11 -, EFG 2012, 1397, juris, Rn. 31.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.02.2011 - 12 A 1025/10

    Verfassungsmäßigkeit eines Zuschlags auf das Einkommen von Beamten bzgl.

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2013 - 12 A 633/13
    Dennoch fragt sich, ob bei der Einkommensermittlung im Elternbeitragsrecht ein Abstellen auf den Begriff des "Zufließens" - wie er im Einkommenssteuerrecht verstanden wird und dort in erster Linie zur Steuerung des Zeitpunktes dient, zu dem ein Vermögenszuwachs dem Grunde nach zu versteuern ist - nicht zu kurz greift, weil er kaum mit dem hergebrachten Ausgangspunkt der Einkommensermittlung im Elternbeitragsrecht, dass nämlich Maßstab für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen grundsätzlich das Einkommen als Summe der positiven Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 und 2 EStG ist (so auch § 5 Abs. 1 Satz 1 der hier maßgeblichen EBS), von der lediglich die Werbungskosten, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgekosten abzuziehen sind, vgl. OVG NRW, Beschluss vom 18. November 2005 - 12 A 4219/02 -, Urteil vom 19. August 2008 - 12 A 2866/07 - siehe dazu, dass die fehlende Abziehbarkeit der Belastungen durch die Krankheits- und Altersvorsorge einen Einkommenszuschlag bei Beamten rechtfertigt: OVG NRW, Beschluss vom 24. Februar 2011 - 12 A 1025/10 -, vereinbar sein dürfte.
  • VG Düsseldorf, 23.01.2017 - 24 K 209/16
    Vergleiche OVG NRW, Beschluss vom 29. Mai 2013 - 12 A 633/13 -, juris.
  • VG Arnsberg, 15.09.2020 - 9 K 1481/19
    Unabhängig davon, dass im vorliegenden Fall kein Sonderfall der Direktzusage vorliegt, hat das OVG NRW gegen das zitierte Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf mit Beschluss vom 29. Mai 2013 - 12 A 633/13 -, juris, die Berufung zugelassen.

    Darüber hinaus hat das OVG NRW in seinem Beschluss vom 29. Mai 2013 - 12 A 633/13 - selbst für die Fallgestaltung, in der die Zuführungen des Arbeitgebers zu einer Pensionsrückstellung bei der Erteilung einer Direktzusage im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung mangels Zuflusses von Vermögenswerten beim Arbeitnehmer noch keinen (regelmäßig steuerpflichtigen) Lohnzufluss darstellen, darauf abgestellt, dass trotz fehlenden Zuflusses von Arbeitslohn eine Berücksichtigung im Rahmen der Einkommensermittlung im Elternbeitragsrecht zu erfolgen haben dürfte, da das spezifisch steuerrechtliche Zuflussprinzip mit dem hergebrachten Ausgangspunkt der Einkommensermittlung im Elternbeitragsrecht nicht vereinbar sei, dass nämlich Maßstab für die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Beitragspflichtigen grundsätzlich das Einkommen als Summe der positiven Einkünfte i. S. d. § 2 Abs. 1 und 2 EStG ist, von der lediglich die Werbungskosten, nicht aber gesetzlich vorgeschriebene Vorsorgekosten abzuziehen sind.

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